< > Kolonie Goldregen 1932, Buckower Damm 70, D-12349 Berlin < >

Im Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V.

Der Vorstand mit seinen Mail Adressen

Die Sprechzeiten im Vorstandszimmer : Jeden zweiten und vierten Freitag im Monat von 18:00 - 20:00 Uhr, oder nach Vereinbarung.

Bankverbindung: Berliner Volksbank, Konto-Nr.: 3555 043 006   BLZ: 100 900 00
 

Das Büro ist zu erreichen: Tel.: 030/7036703, Fax: 030/23883818.


Die Jahreshauptversammlung im Vereinsheim:

Die Herbstversammlung im Vereinsheim:

    Beachten / wichtig:  Ab dem 01.07.2013 ist jeder Pächter für seine Feuerversicherung selber in der Pflicht. Die Erhebung des Beitrages zur Feuerversicherung mit der jährlichen Pacht entfällt dann. Somit besteht auch kein Versicherungsschutz mehr. Jeder sollte sich zum eigenen Schutz die nicht unerheblichen finanziellen Risiken für den Fall eines Brandes mit einer privaten Versicherung und ausreichender Deckungssumme absichern. Daran denken dass ein Brand bei Ihnen auch andere schädigen kann, mit entsprechenden Regressansprüchen.

                                                                         Das Bundeskleingartengesetz

   Vom 1. Mai bis einschließlich 30. September, beginnend Samstag 13:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr einschließlich gesetzlicher Feiertage, gilt ein Fahrverbot auf der gesamten Kolonie.
An alleinstehenden Feiertagen gilt das Fahrverbot von 0:00 Uhr bis 18:00Uhr. Ansonsten ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten................. Zum Lausitzring geht es hier weiter. Oder doch zum Nürburgring?

Das Parken auf den Wegen ist nicht gestattet. Nur kurzzeitiges Halten zum ein- und ausladen.

Achtung ... Dies sollte Beachtung finden! ... Wichtig

Die erste Leerung der Mülleimer für Halbjahresvertrag:  01.05.2012 [jetzt immer Dienstags]

Die letzte Leerung der Mülleimer für Halbjahresvertrag:  21.10.20011

Die erste Leerung der Mülleimer nur für Ganzjahresvertrag:   04.11.2011

   Die Mülleimer werden seit dem 01. Mai 2012 Dienstags alle 14 Tage entleert. Sie werden auf dem Vereinsplatz abgestellt. Bitte nicht direkt vor dem Vereinsheim, und möglichst nur kurzzeitig, da diese Gefäße den Platz nicht unbedingt schmücken. Das Abstellen der Laubsäcke auf dem Vereinsplatz nur von Montag bis Mittwoch.

Die Ruhezeiten vorgegeben laut Pachtvertrag: Mo - Fr: 13 - 15 Uhr & 20 - 7 Uhr. Sa - So: 13 - 7 Uhr. Feiertage fallen ganztägig in diese Ruhezeitenregelung.

Mit der Bitte um Beachtung: Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass ein/e scheidende/r Pächter/in nunmehr mit 50,- € in der Pflicht steht, sollte Sie / Er zum angesetzten Zeitpunkt der Abschätzung der Parzelle nicht erscheinen.